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Hinweisgebersystem Vertrauensanwalt (Ombudsmann)

Die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Satzungen, Ordnungsvorschriften und internen Regeln wie sie in unserem und speziellen Regelwerken niedergelegt sind, hat für die SSG höchste Priorität. Der Erfolg unserer Einrichtungen und des gesamten Unternehmens beruht letztlich auf Integrität. Um unserem Anspruch gerecht zu werden, leben wir einerseits eine Fehlerkultur, die nicht daraus besteht, anderen Schuld zuzuweisen, sondern darin, gemeinsam aus Fehlern zu lernen. Andererseits dulden wir jedoch kein vorsätzliches Fehlverhalten und keine vorsätzlichen Straftaten.

Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, von möglichem Fehlverhalten unserer eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder denen unserer Zulieferer zu erfahren, um rechtswidriges Handeln und Regelverstöße zu unterbinden und Schaden von der SSG und ihren Beschäftigten abzuwenden. Daher haben wir ein Hinweisgebersystem in Form eines Vertrauensanwalts (Ombudsmanns) eingerichtet, wie es auch das Hinweisgeberschutzgesetz verlangt. Zugleich erfüllen wir damit Vorgaben des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes.

Dabei geht es um Hinweise auf einen Verdacht von Straftaten, Ordnungswidrigkeiten und um einen Verdacht auf Fehlverhalten durch vorsätzliche Verstöße gegen interne Regeln. Wichtig: Der Vertrauensanwalt ist keine Beschwerdestelle und auch kein Kummerkasten.

In Zweifelfällen kann man aber den Rat des Vertrauensanwaltes einholen.

Als Vertrauensanwalt (Ombudsmann) haben wir Herrn Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert aus Frankfurt am Main berufen. Er wird von Frau Rechtsanwältin Dr. Caroline Jacob aus der gleichen Kanzlei vertreten.

Dr. Rainer Buchert ist wie folgt erreichbar:

Rechtsanwalt Dr. Rainer Buchert
Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte PartG mbB
Kaiserstraße 22
60311 Frankfurt am Main

Telefon: 069-71033330 oder 06105-921355
Fax: 069-71034444
E-Mail: dr-buchert@dr-buchert.de

Herr Dr. Buchert nimmt vertrauliche Hinweise telefonisch in Deutsch oder Englisch entgegen. E-Mails können auch in Fremdsprachen übersandt werden. Hinweise können auch über ein vertrauliches Kontaktformular gegeben werden.

Herr Rechtsanwalt Dr. Buchert unterliegt der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht. Er wird Hinweise nur dann an die Compliance-Beauftragte/den Compliance-Beauftragten der SSG weitergeben, wenn die hinweisgebende Person hierzu ihr ausdrückliches Einverständnis erklärt. Dabei bleibt der Name der Hinweisgeberin oder des Hinweisgebers vertraulich. Die Identität wird grundsätzlich nicht offengelegt, es sei denn, der Betreffende wünscht dies.

Wie geht es weiter und was passiert mit Hinweisen?

Der Grundsatz eines fairen Verfahrens ist ein wichtiges Element des Hinweisgebersystems. Er garantiert den größtmöglichen Schutz sowohl für Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber als auch für Betroffene.
Das bedeutet, dass jeder Hinweis zunächst plausibilisiert wird und erst bei Vorliegen eines Anfangsverdachts Untersuchungen eingeleitet werden. Diese werden besonders vertraulich geführt. Für Betroffene gilt die Unschuldsvermutung, bis ein Fehlverhalten nachgewiesen ist. Wir ergreifen keine Maßnahmen, um anonyme Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber zu identifizieren. Benachteiligungen von Hinweisgerinnen und Hinweisgebern werden nicht toleriert und stellen selbst ein Fehlverhalten dar, dem nachgegangen wird.

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage von Buchert Jacob Partner Rechtsanwälte unter www.dr-buchert.de
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